
Der Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat verfügt, dass das Rathaus in der Zeit von Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember keine sogenannten „belastenden Verwaltungsakte“ an Bürgerinnen und Bürger versenden will. Dazu zählen nach Angaben der Verwaltung Mahnungen und Zahlungsbefehle. Zweck der Anordnung ist es, den Weihnachtsfrieden zu wahren.
Welche Schreiben betroffen sind
Nach der Verfügung sollen in dem genannten Zeitraum keine Schreiben versandt werden, die für die Empfängerinnen und Empfänger eine finanzielle Belastung oder zwingende Handlungsnotwendigkeit begründen. Die Verwaltung nennt ausdrücklich Mahnungen und Zahlungsbefehle als Beispiele. Konkrete Listen betroffener Vorgänge wurden in der Mitteilung nicht genannt.
Ausnahmen und rechtliche Grundlage
Ausnahmen sind möglich, wenn nach Einschätzung der Verwaltung zwingende Gründe den Versand erforderlich machen. Für den Bereich Steuern sowie für Maßnahmen, die aus Vollstreckungsverfahren resultieren, gilt eine abweichende Regelung. Hier verweist die Stadt auf den Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung.
Die Anordnung ist als behördliche Regelung zur Verfahrensführung in der Weihnachtszeit formuliert. Weitergehende Informationen zur praktischen Umsetzung und zur Abgrenzung der Ausnahmen will die Verwaltung bei Bedarf bereitstellen.
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