
Die Gemeinde Walluf erinnert Anwohner daran, bei Schneefall die Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern und Wohnungen regelmäßig freizuhalten und bei Glätte geeignete Streumittel auszubringen. Die Maßnahme dient der Unfallverhütung und soll sicherstellen, dass Fußwege auch für Kinderwagen und Menschen mit Rollator nutzbar bleiben.
Was Anwohner konkret tun sollen
Anwohner sind aufgefordert, Schnee von den Gehwegen vor ihren Grundstücken zu entfernen und bei Glätte zu streuen. Dabei reicht oft schon ein kurzer Einsatz mit Schaufel oder Besen. Auch Zugänge zu Hause und öffentliche Eingänge sollten bei Bedarf freigeräumt werden, damit Passanten sicher passieren können.
Warum das wichtig ist
Räum- und Streupflichten verringern das Risiko von Stürzen und Verletzungen im öffentlichen Raum. Sichere Fußwege sind besonders für ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen sowie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen von Bedeutung. Durch gemeinsames Handeln soll die Verkehrssicherheit im Ort bei winterlichen Bedingungen verbessert werden.
Rechtsgrundlage und weitere Informationen
Die Gemeinde verweist auf die geltende Straßenreinigungssatzung, in der Pflichten zur Reinigung und Räumung geregelt sind. Ausführliche Informationen stehen auf den Internetseiten der Gemeinde Walluf zur Verfügung: https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/.
Die Verwaltung bittet um Beachtung der Regelungen und um Mitwirkung der Anwohner, um die Wege im Ort auch bei Winterwetter sicher zu halten.
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