Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie nach Beruhigung des Seuchengeschehens

Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie nach Beruhigung des Seuchengeschehens
Wiesbaden erlaubt Geflügel wieder ins Freie nach Beruhigung des Seuchengeschehens

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom 17. Januar wurden die Einschränkungen so geändert, dass ab dem 18. Januar auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen dürfen. Zuvor waren bereits im Dezember 2025 die Auflagen für Bestände mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.

Allgemeinverfügung und Zeitpunkt

Wiesbaden begründet die Aufhebung der Stallpflicht mit einer Beruhigung des Seuchengeschehens. Die Stadt folgt damit mehreren anderen hessischen Kreisen, die in den vergangenen Wochen ebenfalls ihre Einschränkungen reduziert haben. Die neue Regelung trifft alle Geflügelhaltungen und ersetzt die zuvor geltenden Vorgaben.

Biosicherheitsauflagen bleiben verbindlich

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese sollen das Risiko eines Erregereintrags reduzieren. Konkret werden Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern und die regelmäßige Reinigung sowie Desinfektion von Gerätschaften genannt.

Die Stadt verweist auf detaillierte Vorgaben und weitere Informationen auf ihrer Webseite: www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe

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