Eltville legt Zonen mit Feuerwerksverbot fest und ruft zu sicherer Silvesternacht auf

Eltville legt Zonen mit Feuerwerksverbot fest und ruft zu sicherer Silvesternacht auf
Eltville legt Zonen mit Feuerwerksverbot fest und ruft zu sicherer Silvesternacht auf

Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein hat Regeln für das Abfeuern von Feuerwerk zum Jahreswechsel bekanntgegeben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt und nur für Personen ab 18 Jahren. In mehreren Bereichern der Stadt gilt ein ausdrückliches Abbrennverbot.

Verbotszonen und konkrete Bereiche

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen untersagt. Darüber hinaus hat die Stadt für besonders brandgefährdete Gebäude und Anlagen Verbotszonen ausgewiesen. Betroffen sind unter anderem die Altstadt der Kernstadt, in Erbach die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim gilt das Verbot ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes gesperrt.

Sicherheitsappell nach früherem Großbrand

Die Maßnahme geht auf einen Vorfall in der Vergangenheit zurück, als in der Eltviller Altstadt durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper ein Großbrand mit erheblichem Sachschaden entstanden ist. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste, pyrotechnische Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen. Aus Sicherheitsgründen solle die Flugrichtung der Raketen zum Rhein hin gewählt werden.

Praktische Hinweise für die Silvesternacht

Die Stadt rät, beim Umgang mit Feuerwerksartikeln die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten, um Verletzungen zu vermeiden. Halte- und Parkverbote sind einzuhalten, damit Zufahrtswege und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben. Von der Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen mit ausschließlicher Knallwirkung wie Böllern und Kanonenschlägen wird abgeraten. Zudem wird darauf hingewiesen, entstandenen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen.

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