
Wegen anhaltender Hitze und ausbleibender Niederschläge hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrandwarnstufe auf Stufe 5 erhöht. Die Nachbarstadt Taunusstein orientiert sich an dieser Einstufung und untersagt das Entfachen von Feuer auf allen städtischen Grillplätzen weiterhin.
Akuter Brand verdeutlicht Gefährdung
Die Gefährdungslage zeigte sich am 5. August bei einem Waldbrand im Bereich zwischen Bad Schwalbach, Ortsteil Hettenhain, und Taunusstein, Ortsteil Seitzenhahn. Die Behörden betonen, dass die Warn- und Alarmstufen unabhängig von diesem einzelnen Ereignis wegen der anhaltenden Trockenheit und der Wetterlage festgelegt wurden. Der Brand macht jedoch deutlich, wie schnell aus der aktuellen Situation eine konkrete Gefahr entstehen kann.
Regeln für kommunale Grillplätze und private Grundstücke
In Taunusstein ist das Grillen und das Entfachen von offenem Feuer auf allen drei städtischen Grillplätzen untersagt: auf der sogenannten Pfannkuchenwiese in Bleidenstadt, auf dem Grillplatz Hambach und auf dem Grillplatz Im Maisel in Neuhof. Die Plätze dürfen nach vorheriger Reservierung weiterhin für Picknicks und Aufenthalte ohne offenes Feuer genutzt werden. Die Ordnungspolizei kontrolliert die Anlagen regelmäßig.
Für Gaststätten und Kleingärten in unmittelbarer Waldrandnähe gelten verschärfte Einschränkungen. Auf Grundstücken, die höchstens 100 Meter Luftlinie vom Waldrand entfernt liegen, sind Feuer, Pyrotechnik und das Abbrennen von Schnittgut verboten.
Landesweite Alarmstufe und behördliche Maßnahmen
Das Hessische Forstministerium hat am 3. August für die Forstverwaltung in ganz Hessen die Alarmstufe A ausgerufen. Nach Angaben des Ministeriums führten örtliche Niederschläge nicht zu einer anhaltenden Entspannung der Lage. Seit Jahresbeginn wurden in Hessen rund 100 Waldbrände mit einer betroffenen Fläche von insgesamt etwa 165.000 Quadratmetern registriert. Besonders gefährdete Waldbereiche werden verstärkt überwacht, und die Forstverwaltung stellt ihre technische Einsatzbereitschaft sicher. Zudem hat sie die Abstimmung mit den örtlichen Brandschutzdienststellen intensiviert.
Verhaltensempfehlungen und Beobachtung
Zum Schutz des Waldes gilt in den Wäldern ganzjährig ein Rauchverbot. Zufahrtswege für Feuerwehr und Rettungskräfte müssen freigehalten werden. Fahrzeuge sollten nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und nicht auf trockenem Bodenbewuchs. Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, soll unverzüglich den Notruf 112 informieren. Die Stadt beobachtet die Entwicklung der Waldbrandgefahr kontinuierlich und passt ihre Maßnahmen entsprechend an.
Quelle anzeigen

